Eine der wesentlichen Neuerung von der TAB 2007 zu der Vorgängerversion 2000 ist die Forderung nach einem selektiven Hauptleitungsschutzschalter vor der Messeinrichtung. Auf dem oberen Bild ist der Aufbau nach TAB 2000 abgebildet. Der original Wortlaut der TAB 2000 nachfolgend fordert ganz klar einen selektiven Hauptleitungsschutzschalter (SHA- oder SHU-Schalter je nach Bauform), wie man nachfolgend lesen kann:
- (2) Im unteren Anschlussraum werden für jedes Zählerfeld sperr- und plombierbare, selektive Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) mit einem Nennstrom von mindestens 63 A eingesetzt…
Die neue TAB 2007 fordert jedoch vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung. Daraufhin ist ein SH-Schalter nicht mehr pflicht. Aber die geforderte Schutzeinrichtung muss über eine Selektivität verfügen. Nachfolgend der original Wortlaut aus der TAB 2007:
- (2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SH-Schalter) vorzusehen.
Zusätzlich muss wie früher diese selektive Überstromschutzeinrichtung sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen:
- Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage;
- Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen;
- zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage;
- Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler.
Somit kann im Grunde jede Überstromschutzeinrichtung vor dem Zähler verwendet werden, solange die charakterlichen Eigenschaften eines SH-Schalters gegeben sind. Natürlich ist hierauf zu achten das es sich um Messanlagen bis 63 Ampere handelt.
Quelle: http://www.elektromagazin.com/